Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Technisches Büro und Sachverständigenbüro Elektrotechnik

Stand: Februar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Ing. Markus Steyrer – Technisches Büro und Sachverständigenbüro für Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“). Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sowie – mit den zwingenden Einschränkungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) – auch gegenüber Verbrauchern.

1. Leistungsgegenstand und Leistungsarten

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Elektrotechnik insbesondere als Technisches Büro (technische Beratung), im Rahmen projektbegleitender technischer Unterstützung sowie als Sachverständiger durch die Erstellung elektrotechnischer Gutachten.

Diese Leistungsarten sind fachlich, rechtlich und haftungsrechtlich getrennt zu beurteilen. Aus der Beauftragung einer Leistungsart kann nicht auf Inhalt, Umfang oder Qualität einer anderen Leistungsart geschlossen werden.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist kein bestimmter Erfolg geschuldet. Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne des ABGB dar.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung des Auftraggebers (auch per E-Mail) und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben zu vertrauen.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die aus unvollständigen oder verspätet übermittelten Informationen resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Vergütung, Pauschalleistungen und Nebenkosten

Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze.

Pauschal vereinbarte Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang. Zusatz- oder Mehrleistungen, Änderungen des Leistungsumfangs sowie Leistungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen sind nicht von der Pauschale umfasst und gesondert zu vergüten.

Nebenkosten, insbesondere Reisezeiten, Fahrtkosten, Nächtigungen, Spesen, Druckkosten, Porto, Kopien sowie sonstige projektbezogene Aufwendungen, sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht in der Vergütung enthalten und werden gesondert verrechnet.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verbrauchern gilt diese Haftungsbeschränkung nur, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Personenschäden ist unbeschränkt.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Für Leistungen im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach mit der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, derzeit EUR 150.000 je Schadensfall, begrenzt.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verbrauchern erfolgt keine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

7. Urheber- und Nutzungsrechte, Bildmaterial

Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Gutachten, Stellungnahmen, Pläne, Skizzen, Fotografien, Messprotokolle und sonstige Dokumentationen unterliegen dem Urheberrecht.

Der Auftraggeber erhält – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Im Rahmen von Gutachten oder technischen Beurteilungen erstellte Fotografien dienen ausschließlich der Dokumentation und Beweissicherung. Eine Nutzung dieser Fotografien zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken, ist unzulässig.

8. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zuge der Leistungserbringung bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, können Dauerschuldverhältnisse von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.