Die angebotenen Leistungen umfassen die fachliche Beratung, technische Unterstützung sowie die sachverständige Beurteilung elektrotechnischer Anlagen und Systeme.
Der Leistungsumfang erstreckt sich über das gesamte Spektrum der Elektrotechnik – von der Planung über den Betrieb bis zur Bewertung von Bestandsanlagen – und richtet sich an Bauherren, Unternehmen, Hausverwaltungen, öffentliche Auftraggeber sowie Versicherungen und Behörden.

Die Tätigkeit erfolgt unabhängig, fachlich fundiert und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen und normativen Vorgaben.

Beratung – Technisches Büro Elektrotechnik

Im Rahmen des Technischen Büros erfolgt die fachliche Beratung bei elektrotechnischen Fragestellungen über alle Projektphasen hinweg. Ziel ist es, technische Entscheidungen abzusichern, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine normgerechte, wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen.

Die Beratung umfasst unter anderem:

  • Beurteilung und Bewertung geplanter elektrotechnischer Anlagen
  • Prüfung von Konzepten, Varianten und Ausführungsdetails
  • Technische Zweitmeinungen bei komplexen oder strittigen Fragestellungen
  • Beratung bei Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen von Bestandsanlagen
  • Unterstützung bei Ausschreibungen, Leistungsbeschreibungen und technischen Abgrenzungen

Fachliche Schwerpunkte der Beratung

Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche der Elektrotechnik:

  • Allgemeine Elektrotechnik und Gebäudeinstallation
    Haupt- und Unterverteilungen, Leitungsführung, Schutzmaßnahmen, Erweiterbarkeit bestehender Anlagen
  • Energieversorgung und Energieverteilung
    Netzanschluss, Lastverteilung, Reserven, Integration neuer Verbraucher, Bewertung von Energieflüssen
  • Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
    Allgemeinbeleuchtung, Sicherheits- und Notbeleuchtung, normgerechte Auslegung und Bewertung
  • Erdung, Blitzschutz und Überspannungsschutz
    Erdungsanlagen, Potentialausgleich, Blitzschutzkonzepte, Schutzmaßnahmen gegen Überspannungen
  • Steuerungs- und Automationssysteme
    KNX, Smart-Home- und Gebäudeautomationssysteme, Systemarchitektur, Schnittstellen, Dokumentation

Die Beratung erfolgt ohne ausführende Tätigkeit und stellt eine fachliche Unterstützung im Sinne eines Technischen Büros dar.

Gutachten – Sachverständigentätigkeit Elektrotechnik

Die sachverständige Tätigkeit umfasst die unabhängige, objektive und nachvollziehbare Beurteilung elektrotechnischer Anlagen, Systeme und Ausführungen.
Gutachten dienen der Klärung technischer Sachverhalte, der Feststellung von Abweichungen sowie der Beurteilung des technischen Zustands und der normativen Konformität.

Typische Inhalte elektrotechnischer Gutachten

  • Beschreibung der Anlage oder des betroffenen Anlagenteils
  • Beurteilung der Ausführung und des technischen Zustands
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben
  • Feststellung von Mängeln, Abweichungen oder Risiken
  • Fotodokumentation zur Beweissicherung
  • Fachliche Schlussfolgerungen und nachvollziehbare Empfehlungen

Anwendungsbereiche der Sachverständigentätigkeit

Die Erstellung von Gutachten erfolgt unter anderem bei:

  • Mängel- und Abweichungsbeurteilungen
  • Schadens- und Streitfällen
  • Bewertungen von Bestandsanlagen
  • Umbauten, Sanierungen und Nutzungsänderungen
  • Verfahren mit Behörden oder Versicherungen
  • Technischen Fragestellungen mit Beweis- oder Dokumentationsbedarf

Fotografien und Dokumentationen dienen ausschließlich der Beweissicherung und technischen Nachvollziehbarkeit.

Unterstützung – Technische Projektbegleitung

Die technische Unterstützung erfolgt projektbegleitend und ergänzt Beratung und Sachverständigentätigkeit.
Sie dient der fachlichen Begleitung bei laufenden Projekten, insbesondere dort, wo technische Entscheidungen, Abgrenzungen oder Abstimmungen erforderlich sind.

Leistungen im Rahmen der technischen Unterstützung

  • Technische Begleitung bei Abnahmen und Inbetriebnahmen
  • Unterstützung bei Umbauten im laufenden Betrieb
  • Klärung technischer Schnittstellen zwischen beteiligten Gewerken
  • Fachliche Unterstützung bei Behörden- und Abstimmungsverfahren
  • Projektbegleitende Zweitmeinung bei komplexen Projektkonstellationen

Die Unterstützung erfolgt ohne Übernahme von Ausführungsleistungen und ohne Erstellung formeller Gutachten, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

Normativer Rahmen

Die Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen und normativen Vorgaben, insbesondere:

  • ÖVE E 8101 – Errichten von Niederspannungsanlagen
  • ÖVE/ÖNORM EN 62305 – Blitzschutz
  • ÖNORM EN 50172 / EN 1838 – Sicherheitsbeleuchtung
  • ÖVE/ÖNORM EN 61439 – Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
  • einschlägige ÖNORMEN, Richtlinien und technische Regeln

Der jeweils aktuelle Stand der Technik bildet die Grundlage der fachlichen Beurteilung.

Abgrenzung der Leistungen

Die dargestellten Leistungen stellen Dienstleistungen dar.
Ein bestimmter Erfolg ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.
Eine ausführende Tätigkeit ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.